(sda) Der Nationalrat wird sich vorerst nicht erneut mit der Frage befassen, ob die Meldepflicht an die Kindesschutzbehörden ausgeweitet werden soll. Seine Rechtskommission hat beschlossen, mit der Beratung des Geschäfts zu warten, bis der KESB-Bericht vorliegt.

Das haben die Parlamentsdienste am Freitag mitgeteilt. Der Evaluationsbericht des Bundes über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wird für das kommende Frühjahr erwartet.

Mit der erweiterten Meldepflicht haben sich beide Räte schon befasst. Der Nationalrat stellte sich dagegen, der Ständerat stimmte den Vorschlägen des Bundesrates zu. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Sollte er ein zweites Mal nicht auf die Vorlage eintreten, ist diese gescheitert.

Die Vorschläge des Bundesrates betreffen Personen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben - beispielsweise Angestellte von Kinderkrippen. Sie sollen bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden informieren müssen. Das Parlament hatte den Bundesrat mit einer entsprechenden Gesetzesänderung beauftragt.

Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit - beispielsweise Lehrer oder Sozialarbeiter - den Behörden grundsätzlich mitteilen, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Neu soll diese Pflicht auch für Fachpersonen aus Betreuung, Bildung, Religion oder Sport gelten. Die Änderung würde aus Sicht der Befürworter zu einer Sensibilisierung beitragen.