(sda) Die Schweiz soll dem dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten. Nach dem Ständerat hat sich auch die Rechtskommission des Nationalrates dafür ausgesprochen, mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Minderheit beantragt dem Rat, dem Protokoll nicht zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Gestützt auf das dritte Fakultativprotokoll können Einzelpersonen, Gruppen und Vertragsstaaten Verletzungen der Kinderrechtskonvention vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss geltend machen. Sie können diesen auffordern, ein Untersuchungsverfahren durchzuführen. Damit sollen die Kinderrechte besser durchgesetzt werden könnten.

Das Parlament hatte 2014 eine Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) angenommen, die den Bundesrat mit der Unterzeichnung beauftragte. Nun ist es am Zug, um die Ratifizierung zu genehmigen.