Gestützt auf das dritte Fakultativprotokoll können Einzelpersonen, Gruppen und Vertragsstaaten Verletzungen der Kinderrechtskonvention vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss geltend machen. Sie können diesen auffordern, ein Untersuchungsverfahren durchzuführen. Damit sollen die Kinderrechte besser durchgesetzt werden könnten.
Das Parlament hatte 2014 eine Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) angenommen, die den Bundesrat mit der Unterzeichnung beauftragte. Nun ist es am Zug, um die Ratifizierung zu genehmigen.