(sda) Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll dafür sorgen können, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das will das Parlament. Bisher waren sich National- und Ständerat aber in den Einzelheiten nicht einig. Nun dürfte sich das Modell der kleinen Kammer durchsetzen.

Die Rechtskommission des Nationalrates beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Betreibungsämter sollen demnach Dritten keine Auskunft geben über Betreibungen, wenn nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch des Schuldners vorliegt.

Es sei denn, der Gläubiger erbringt in einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet wurde. Wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.

Heute ist es aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernen zu lassen. Wegen möglicher Nachteile bei der Stellen- oder Wohnungssuche will das Parlament dafür sorgen, dass Dritte nichts davon erfahren.

Der Nationalrat hatte sich für ein etwas anderes Modell ausgesprochen. Aus Sicht des Ständerates wäre das Nationalratsmodell aber zu kompliziert und zudem nur schwer umsetzbar.