Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat jedoch eine Ergänzung angebracht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Nach ihrem Willen soll der Wohnsitzkanton die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen. Das beschloss die SGK mit 15 zu 5 Stimmen. Mit dieser Regelung will sie vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden.
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) zurück. Heute gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Mehrheit der Kantone übernimmt die ungedeckten Pflegekosten, wenn jemand in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt. Einige aber sind der Ansicht, dass der Standortkanton des Pflegeheims für die Restkosten zuständig ist.