Mit 13 zu 12 Stimmen sprach sie die Kommission wie der Ständerat dafür aus, dass die Behörden insbesondere für riskante kosmetische Behandlungen und gefährliche Lasershows einen Sachkundeausweis verlangen können. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis beschloss sie, dass der Bundesrat gesundheitsgefährdende Anwendungen verbieten kann.
Mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission für eine ausdrückliche Gesetzesgrundlage für die Information der Behörden aus. Hingegen strich sie die Bestimmung, wonach der Bund die wissenschaftlichen Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes beschaffen kann. Der Antrag, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Regelung auf gefährliche Laserpointer zu beschränken, scheiterte mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Bevölkerung besser vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung zu schützen. Es enthält Regeln unter anderem zu Laserpointern, Medizinlasern und Solarien. Im Ständerat war die Vorlage nicht umstritten.