Die Kommission sprach sich bei 5 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung per Stichentscheid von Kommissionspräsident Peter Föhn (SVP/SZ) für die Initiativen aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Der Kanton Tessin verlangt bereits heute Strafregisterauszüge. Nun möchte er eine Legitimation für seine Regelung. Er fordert, dass systematisch und von Amtes wegen ohne nähere Begründung Informationen über allfällige Vorstrafen eingeholt werden dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen.
Verletzung des Freizügigkeitsabkommens
Der Kanton Tessin begründet sein Anliegen mit Straftaten. Die Kommission folgt dieser Argumentation: Mehrere schwere Straftaten im Tessin hätten gezeigt, dass die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne Überprüfung des Strafregisters die öffentliche Sicherheit gefährde, schreibt die SPK. Zwar sei sie sich bewusst, dass das Anliegen "im Lichte des Freizügigkeitsabkommens mit der EU problematisch sein könnte".
Sie sei aber der Auffassung, dass geprüft werden solle, ob mit der EU durch Verhandlungen eine Einigung in dieser Frage erzielt werden könne oder ob ein autonomes Vorgehen der Schweiz oder einzelner Kantone in diesem eher untergeordneten Punkt möglich sei.
Aus Sicht der Kommissionsminderheit hätte die Umsetzung der Initiativen eine klare Verletzung des Freizügigkeitsabkommens zur Folge. Zudem argumentiert die Minderheit, das systematische Einholen von Strafregisterauszügen sei mit grossem Aufwand verbunden, würde aber nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Nationalrat sagte Nein
Ob die Standesinitiative im Parlament eine Chance hat, ist offen. Der Nationalrat hat im vergangenen Jahr eine gleichlautende Motion von Lorenzo Quadri (Lega/TI) abgelehnt. Der Bundesrat hatte sich ebenfalls gegen den Vorstoss gestellt. Er verwies auf das Freizügigkeitsabkommen.
Die damit eingeräumten Rechte dürften nur durch Massnahmen eingeschränkt werden, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt seien, hielt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion fest.
Auskünfte über das Vorleben des Antragsstellers in strafrechtlicher Hinsicht könnten verlangt werden, wenn das Aufnahmeland dies für unerlässlich halte. Eine solche Anfrage müsse aber in jedem Fall gerechtfertigt sein. Die geltenden Regeln könnten nur durch eine Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens infrage gestellt werden.
Strafregisterauszüge unterschiedlich
Der Bundesrat wies zudem darauf hin, dass die Strafregister je nach Staat sehr unterschiedlich ausgestaltet seien. Nicht alle enthielten Angaben zu einer eröffneten Strafuntersuchung oder einem laufenden Gerichtsverfahren.
Den Kanton Tessin überzeugte diese Argumentation jedoch nicht. Um seine Position zu stützen, legte er Zahlen vor. Seit April 2015 seien im Tessin in 53 Fällen Aufenthaltsbewilligungen (B) und Grenzgängerbewilligungen (G) nicht erteilt worden, weil die Antragssteller als Sicherheitsrisiko eingestuft worden seien, schrieb das Tessiner Sicherheitsdepartement am Montag. Insgesamt seien 30'689 Anträge bearbeitet worden.
In Italien stösst das Vorgehen des Kantons Tessins auf wenig Verständnis. Aussenminister Paolo Gentiloni bezeichnete das Verlangen eines Strafregisterauszugs bei einem Treffen mit Aussenminister Didier Burkhalter als "auf eine gewisse Art diskriminierend". Das strittige Dossier gefährdet auch das Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien.