(sda) Beim neuen Ausländer- und Integrationsgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen den Räten ab. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) beantragt ihrem Rat, weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen.

Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) würde mit dem neuen Gesetz nur noch erhalten, wer die Integrationskriterien erfüllt. In diesem Punkt sind sich die Räte bereits einig.

Umstritten ist eine Verschärfung, die der Nationalrat eingebaut hatte: Die Behörden sollen Niederlassungsbewilligungen neu widerrufen können, wenn die Ausländerin oder der Ausländer die Kriterien nicht erfüllt.

Die Ständeratskommission sprach sich mit 9 zu 3 Stimmen für diese Ergänzung aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Bereits heute kann der C-Ausweis widerrufen werden, allerdings nur bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe.

Nein sagte die SPK zum vom Nationalrat beschlossenen Arbeitsverbot für vorläufig Aufgenommene, für welche der Vollzug der Wegweisung ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.