Damit will sie die Unabhängigkeit des Revisors betonen, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag heisst. Schon in der Vernehmlassung zum Ausgleichsfondsgesetz hatte sich eine Mehrheit für eine unabhängige Revisionsstelle ausgesprochen. Der Bundesrat hielt aber an der Finanzkontrolle als Revisionsorgan fest. Damit will er der Verknüpfung mit der zentralen Ausgleichsstelle und mit dem Bundeshaushalt Rechnung zu tragen.
In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den Gesetzesentwurf ohne Gegenstimme an. Vorgesehen ist die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt unter dem Namen Compenswiss, welche die drei Ausgleichsfonds verwaltet. Die neue Rechtsform soll es Compenswiss erleichtern, Vermögen auf dem internationalen Finanzmarkt anzulegen.
Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlungen der Schulden der IV bei der AHV ab 2018. Die Massnahmen für die Zusatzfinanzierung der IV und zum Abbau von deren Schulden laufen Ende 2017 aus. Der Antrag, dass der Bund weiterhin für den jährlichen Zinsaufwand aufkommt, fand in der Kommission keine Mehrheit. Die Vorlage wird in der Wintersession vom Ständerat behandelt.