Das hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation aus dem Nationalrat fest. Der Waadtländer SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab wollte wissen, welche "vergleichbaren Rechte" zu Erträgen führen, die in der Patentbox zu einem reduzierten Satz besteuert werden.
Das Steuerprivileg für Unternehmen, die neue Produkte entwickeln, ist ein zentrales Element der Unternehmenssteuerreform. Die Steuerermässigung kann bis zu 90 Prozent betragen.
Davon profitieren gemäss dem neuen Gesetz "Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten", wobei der Bundesrat festlegt, was zu den "vergleichbaren Rechten" gehört. Als Beispiel für Erträge, die privilegiert besteuert werden können, sind solche aus nicht patentgeschützten Erfindungen von kleinen und mittleren Unternehmen genannt.
Ob auch Erträge aus Knowhow darunter fallen, ist noch nicht klar. Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort daran, dass sich die Definition der "vergleichbaren Rechte" am globalen OECD-Standard orientiere. Die Arbeiten daran gingen weiter. Es sei damit zu rechnen, dass sich der Standard weiter entwickeln werde, heisst es in der Antwort.
Verordnung erst nach der Abstimmung
Auch über die Höhe der Steuereinbussen kann der Bundesrat keine Auskunft geben. Diese hänge nicht nur von der Definition der "vergleichbaren Rechte" ab. Entscheidend ist nach seinen Angaben auch, ob und in welchem Umfang die Kantone die Patentbox überhaupt einführen. Diese Diskussionen sind derzeit im Gang. Die Verordnung, die den Umfang der "vergleichbaren Rechte" festlegt, will der Bundesrat erst nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform vorlegen.
Für Schwaab ist es inakzeptabel, dass der Bundesrat eine Vorlage unterstützt, deren Kosten er nicht kennt. Diese könnten in die Milliarden gehen, denn viele Unternehmen liessen ihre Erfindungen nicht patentieren, sagte er auf Anfrage der sda. Schwaab erinnert in dem Zusammenhang auch an die Unternehmenssteuerreform II. Diese habe ein Vielfaches dessen gekostet, was der Bundesrat vor der Abstimmung angegeben habe.
Die Sp hat gegen die Unternehmenssteuerreform das Referendum ergriffen. Ihrer Meinung nach werden mit der Unternehmenssteuerreform neue Steuerschlupflöcher für Konzerne und Grossaktionäre geschaffen.