Mit 19 zu 3 Stimmen hat die Kommission eine parlamentarische Initiative der BDP-Fraktion abgelehnt, die eine Verfassungsänderung fordert, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nach dem Willen der BDP soll die Anzahl erforderlicher Unterschriften in Prozenten angegeben werden.
Die Spk hält fest, es treffe zwar zu, dass es heute prozentual deutlich weniger Stimmberechtigte für eine Initiative oder ein Referendum brauche als bei der Schaffung dieser Instrumente. Allerdings sei die Sammlung von Unterschriften eher schwieriger geworden. Unterschriftensammlungen kosteten Geld und Zeit. Sie sollten nicht nur für grosse Organisationen zu bewerkstelligen sein.
Keine Stimmpflicht
Nein sagte die Kommission auch zu einer Stimmpflicht, wie sie der Kanton Schaffhausen kennt. Sie lehnte eine Initiative von BDP-Nationalrat Lorenz Hess (BE) mit 22 zu 2 Stimmen ab. Die Teilnahme an Volksabstimmungen sei keine Pflicht, sondern ein Recht, findet die Kommission.
Mit 16 zu 9 Stimmen lehnte die SPK ausserdem eine parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (SVP/ZH) ab, die auf die Abstimmungsvideos der Behörden zielt. Rutz möchte die Mittel der behördlichen Information auf das Abstimmungsbüchlein und eine Medienkonferenz beschränken.
Die Kommission ist dagegen der Ansicht, dass die Behörden verschiedene Informationsmittel nutzen sollen, um die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu informieren. Auch Videos könnten ein sinnvolles Mittel darstellen, wenn damit sachlich informiert werde.