(sda) Verwahrte sollen nur noch dann bedingt entlassen werden, wenn "praktisch sicher ist", dass sich der Täter in der Freiheit bewährt. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zugestimmt.

Der Entscheid fiel mit 118 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Natalie Rickli (SVP/ZH) begründete ihren Vorstoss damit, dass die heutige Regelung zu lasch sei. Gemäss dieser ist eine bedingte Entlassung für Verwahrte dann möglich, sobald "zu erwarten ist, dass der Täter sich in Freiheit bewährt."

Man dürfe nicht zulassen, dass brutale Straftäter leichtfertig aus der Verwahrung entlassen werden, sagte Rickli im Parlament. Im Zweifel müsse man sich für die Sicherheit, das heisse für den Schutz der Bevölkerung entscheiden. Rickli verwies auf den Fall eines Serienvergewaltigers aus Basel, der trotz Verwahrung drei weitere Frauen missbrauchen konnte.

Die Änderung bringe keine Verbesserung und sei schwierig umzusetzen, betonte hingegen Lisa Mazzone (Grüne/GE). Bereits heute gebe es ein strenges Prozedere bei bedingten Entlassungen.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Dessen vorberatende Kommission hat sich mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gegen den Vorstoss ausgesprochen.