Die Rückweisung an den Bundesrat wird gemäss Parlamentsgesetz erst wirksam, wenn der Ständerat auch eine Rückweisung beschliesst oder der Nationalrat bei der zweiten Beratung daran festhält. Was dann passiere, sei beim Bund - im Gegensatz zu den meisten Kantonen - nicht bis ins Detail geregelt, liess die Bundesverwaltung am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda verlauten.
Klar scheint: Falls der Ständerat am Montag nach der Detailberatung dem Voranschlag zustimmt, fängt die nationalrätliche Finanzkommission bei null an. Sämtliche Detailbeschlüsse des Nationalrats seien nach dem Nein in der Gesamtabstimmung hinfällig, sagte Markus Hausammann (SVP/TG), Vizepräsident der Finanzkommission. "Wir haben eine Runde verspielt."
Trotzdem ist Hausammann, dessen Fraktion zusammen mit den Linken eine "unheilige Allianz" eingegangen war und das Budget in einer ersten Runde zu Fall brachte, zuversichtlich: "Wir werden Ende der Wintersession ein Budget haben", sagte er der sda. Am Donnerstag habe seine Partei aber kein Zeichen geben können, dass sie zufrieden sei.
Notfallbudget möglich
Tritt der - momentan eher unwahrscheinliche - Fall ein, dass in den nächsten zwei Wochen keine mehrheitsfähige Vorlage zustande kommt, träte per Anfang Jahr ein provisorisches Budget in Kraft. "Der Bundesrat müsste dann eine Art Notfallbudget ausarbeiten", sagte Philipp Rohr von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV).
In der Geschichte des Bundesstaates wurde das Budget sieben Mal verspätet festgelegt. Der Bundesrat wurde dann vom Parlament angewiesen, sich bei seiner Amtsführung vorläufig an die Ansätze des vorgelegten Budgetentwurfs oder des jeweils vorangegangenen Budgets zu halten.
Das letzte solche Szenario trat 1974 ein. Damals ermächtigte die Bundesversammlung den Bundesrat, den bereits verabschiedeten Voranschlag nur teilweise in Kraft zu setzen, da die für 1975 budgetierten Mehreinnahmen in der Volksabstimmung keine Zustimmung gefunden hatten.