Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes wird die rechtliche Grundlage für das neue Finanzierungsmodell in der höheren Berufsbildung geschaffen. Künftig wird der Bund bis zur Hälfte der Kosten einer höheren Berufsausbildung übernehmen.
Neu finanziert der Bund auch Beiträge an Absolventen von Kursen zur Vorbereitung auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen. Umstritten waren die Modalitäten. Nun haben sich die Räte darauf geeinigt, dass Teilbeiträge vor der Prüfung "auf Antrag hin" gewährt werden. Der Bundesrat werde die Kriterien in der Verordnung festlegen, sagte Bildungsminister Johann Schneider-Ammann.
Die Gesetzesänderung war Teil der Vorlage zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017-2020, die das Parlament in den übrigen Punkten bereits im der Herbstsession verabschiedet hat. Demnach unterstützt der Bund die Bildung und Forschung in den kommenden vier Jahren mit rund 26,4 Milliarden Franken. Das Parlament sprach 395 Millionen Franken mehr als der Bundesrat beantragt hatte.
Der ETH-Bereich erhält zusätzliche 160 Millionen Franken, die Berufsbildung 100 Millionen, die kantonalen Hochschulen und Fachhochschulen 95 Millionen Franken mehr und Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung 40 Millionen Franken zusätzlich.