Die kleine Kammer nahm die Nachtragskredite am Montag mit 41 zu einer Stimme bei einer Enthaltung an. Der Nationalrat hatte ihnen am vergangenen Donnerstag mit 172 zu 19 Stimmen zugestimmt. Die zusätzlichen Mehrausgaben werden grösstenteils für die Sozialhilfe im Asylbereich eingesetzt.
Der Voranschlag 2016 basierte auf der Annahme, dass im Jahr 2015 26'000 und im Jahr 2016 24'000 Asylgesuche gestellt würden. Tatsächlich wurden 2015 39'500 Gesuche eingereicht. Dies hat im laufenden Jahr zu einer höheren Zahl von Personen in finanzieller Zuständigkeit des Bundes geführt.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel von 266,8 Millionen Franken hatte das Parlament mit dem ersten Nachtrag bewilligt. Im zweiten Nachtrag wurde nun der Mehrbedarf aufgrund der höheren Anzahl Asylgesuche im Jahr 2016 unter Dach gebracht. Er beläuft sich auf 98,8 Millionen. Die Berechnung basiert auf der Annahme, dass im laufenden Jahr 35'000 Asylgesuche eingehen.
Mehr Geld für Fachhochschulen
Eine weitere grössere Aufstockung ist für die Betriebsbeiträge des Bundes an die Fachhochschulen vorgesehen. Wegen einer erhöhten Nachfrage nach Studiengängen und tieferer Bundesbeiträge im Jahr 2016 entsteht ein Fehlbetrag per Ende 2016 von 15 Millionen. Der Nachtragskredit wird kompensiert.
Werden Kompensationen auf anderen Budgetkrediten berücksichtigt, resultieren effektive Mehrausgaben von 107,1 Millionen Franken. Diese Erhöhung entspricht 0,2 Prozent der mit dem Voranschlag 2016 bewilligten Ausgaben und liegt im langjährigen Durchschnitt für den Nachtrag II.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament zweimal jährlich Nachtragskredite. In der Sommersession befassen sich die Räte jeweils mit dem Nachtrag I. In der Wintersession wird der Nachtrag II beraten, zusammen mit dem Budget für das folgende Jahr.