Die grosse Kammer sprach sich mit 116 zu 66 Stimmen für die Ratifizierung aus. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Mit dem Protokoll könne die Konvention wirksamer umgesetzt und ihre Bedeutung in der Praxis gestärkt werden, sagte Aussenminister Didier Burkhalter.
Das Protokoll ergänzt die Kinderrechtskonvention um ein so genanntes Mitteilungsverfahren. Einzelpersonen können sich an den UNO-Kinderrechtsausschuss wenden und Verletzungen ihrer Kinderrechte geltend machen. Voraussetzung ist, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Weitere Kontrollmechanismen
Bevor das dritte Fakultativprotokoll 2011 verabschiedet wurde und im April 2014 in Kraft trat, sah die Konvention als Kontrollmechanismus lediglich ein Berichtsverfahren vor. Dabei konnte der Kinderrechtsausschuss nur die Berichte der Vertragsstaaten prüfen.
Das dritte Fakultativprotokoll stärkt nun die Konvention. Es enthält neben dem Recht für Einzelne oder Personengruppen zwei weitere Kontrollmechanismen: Der erste ist ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren. Dabei kann ein Vertragsstaat beim Kinderrechtsausschuss geltend machen, dass ein anderer Vertragsstaat seinen Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention nicht nachkommt.
Empfehlungen nicht bindend
Zweitens kann auch der Ausschuss selbst ein Untersuchungsverfahren durchführen, wenn er zuverlässige Angaben hat, dass ein Vertragsstaat schwerwiegend oder systematisch die Konventionsrechte der Kinder verletzt. Die Auffassungen und Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses sind für die Regierung des betroffenen Vertragsstaates juristisch allerdings nicht bindend.
Das Parlament hatte 2014 eine Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) angenommen, die den Bundesrat mit der Unterzeichnung beauftragte. Mit der Ratifizierung des Protokolls könne eine Lücke gefüllt werden, sagte Amherd am Montag im Namen der vorberatenden Kommission. Inhaltlich liege dieses ganz auf der Linie der Schweiz.
"Unsinniges Protokoll"
Gegen das Protokoll stellte sich die SVP. Andrea Geissbühler (SVP/BE) betonte, die SVP sei für den Schutz von Kindern. Dieser werde mit dem Protokoll aber in keinerlei Hinsicht verbessert, denn es gehe ausschliesslich um Prozedurales. Geissbühler sprach von einem "unsinnigen Protokoll", das nur Kosten und Bürokratie verursache - und all das nur, "um der UNO zu gefallen oder einfach dabei zu sein".
Die Sprecher der anderen Fraktionen widersprachen. Beat Flach (GLP/AG) fragte Geissbühler, was denn die Rechte der Kinder wert seien, wenn es keinen Prozess gebe, um sie einzufordern. Christa Markwalder (FDP/BE) stellte fest, auch die FDP sei zunächst skeptisch gewesen.
Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass es keinerlei Umsetzungsbestimmungen im innerstaatlichen Recht brauche. Auch habe die Ratifizierung keinerlei Kosten zur Folge. Das Protokoll nicht zu ratifizieren, würde der Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden.