Einstimmig hat er am Dienstag eine Motion von FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) angenommen. Viele Senioren litten an Altersschwerhörigkeit, sagte er. An Hörgeräte leisten AHV und IV einen Beitrag. Laut Dittli, der sich als Betroffener outete, ist die geltende Regelung aber "total ungerecht".
Personen im IV-Alter erhielten bereits ab einem Mindesthörverlust von 15 bis 20 Prozent eine Vergütung für ein Hörgerät. Die AHV zahle erst ab einem Verlust von 35 Prozent. Auch die Höhe der ausbezahlten Pauschalen unterscheiden sich je nach Zuständigkeit. Die AHV bezahlt pauschal 630 Franken, und dies nur für ein Ohr. Die IV übernimmt 1650 Franken für beide Ohren respektive 840 Franken für ein Ohr, wenn das Hördefizit nur auf einer Seite besteht.
Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die unterschiedlichen Aufgaben der beiden Sozialversicherungen hingewiesen. Bei der IV stehe die Eingliederung im Vordergrund. Dass die AHV als Rentenversicherung überhaupt Beiträge an Hilfsmittel bezahle, sei eine historisch gewachsene Sonderregelung aus einer Zeit vor der obligatorischen Krankenversicherung.
Die völlige Angleichung zwischen den Sozialversicherungen ging Bundesrat Alain Berset denn auch zu weit. Er stellte aber in Aussicht, die Ausweitung der AHV-Pauschalen für beide Ohren zu prüfen. Im Nationalrat will Berset daher eine entsprechende Änderung der Motion beantragen. Die Kostenfolgen für die AHV sind unklar.