(sda) Tabak: Denkzettel für Gesundheitsminister Alain Berset: Das Parlament hat das Bundesgesetz über Tabakprodukte an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch der Nationalrat will nichts wissen von einem Werbeverbot. Die freie Marktwirtschaft sei höher zu gewichten als die Prävention. Mit 101 zu 75 Stimmen bei 14 Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Donnerstag dem Ständerat, welcher die Vorlage in der Sommersession mit 28 zu 15 Stimmen zurückgewiesen hatte. Die Mehrheit von SVP, FDP und CVP brachte das Gesetz zu Fall. Die nationalrätliche Gesundheitskommission hatte hingegen dafür plädiert, das Gesetz zu beraten und allenfalls Änderungen anzubringen, wie das auch Bundesrat Berset forderte. Doch dieser erhielt nur vom linken Lager sowie von der BDP und GLP breite Unterstützung. Nun muss der Bundesrat über die Bücher.

Strahlung: Starke Laserpointer sollen verboten werden, der Einsatz von Solarien und gewissen Kosmetikgeräten besser geregelt. Der Nationalrat hat ein neues Gesetz zum Schutz vor sogenannten nichtionisierenden Strahlungen und Schall gutgeheissen. Mehrere Redner warnten vor möglichen Gesundheitsschäden, wenn Personen mit starken Lasern geblendet oder Geräte wie Blitzlampen zur Haarentfernung unsachgemäss angewendet würden.

Krankenversicherung: Kranke müssen sich künftig stärker als bisher an den Kosten beteiligen. Das Parlament will insbesondere die tiefste Franchise von 300 Franken regelmässig nach oben anpassen - je nach Kostenentwicklung in der Krankenversicherung. Der Nationalrat hat als Zweitrat eine entsprechende Motion gutgeheissen, mit 129 zu 54 Stimmen. Der Bundesrat wird somit beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz anzupassen. Eine Erhöhung der tiefsten Franchise führe dazu, dass Versicherte in Bagatellfällen mit einem Arztbesuch eher zuwarten und weniger häufig unnötige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, zeigte sich eine Ratsmehrheit überzeugt.

Betreuung: Familien, die ihr schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen, sollen mehr Geld erhalten. Der Nationalrat hat einen Vorschlag seiner Gesundheitskommission mit 186 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich gutgeheissen. Heute erhalten betroffene Familien einen monatlichen Intensivpflegezuschlag (IPZ) zwischen 470 und 1410 Franken. Dieser soll nun erhöht werden. Je nach Pflegebedarf sollen Familien künftig zwischen 940 und 2350 Franken bekommen. Mehrere Redner verwiesen auf die grosse Belastung der betroffenen Eltern, die sich manchmal 24 Stunden am Tag um ihre stark pflegebedürftigen Kinder kümmerten.

Pflegefinanzierung: Der Wohnkanton soll die ungedeckten Pflegekosten auch dann übernehmen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Dafür hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat ausgesprochen. Ziel ist es, die Pflegefinanzierung klarer zu regeln. Heute gelten unterschiedliche Bestimmungen. Umstritten ist noch, wer die Beiträge festlegen soll. Der Nationalrat beschloss oppositionslos, der Herkunftskanton müsse die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen. So will er vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.

Spitalfinanzierung: Das Parlament will wissen, welche Kantone ihre Spitäler in welchem Ausmass auf wettbewerbsverzerrende Weise subventionieren. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission stillschweigend angenommen. Die Motion verlangt nun, dass der Bundesrat aufzeigt, welche Kantone ihre Spitäler direkt oder indirekt subventionieren. Nach Meinung des Nationalrat soll die Analyse prospektiv für die kommenden Jahre erfolgen - und nicht wie der Ständerat forderte rückblickend für die Jahre 2012 bis 2015. Deshalb geht der Vorstoss noch einmal zurück an die kleine Kammer. Die Motion nimmt ein Anliegen aus einer Standesinitiative des Kantons Bern auf. Diese lehnte nach dem Ständerat auch der Nationalrat ab.

Berufliche Vorsorge: Künftig sollen die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Ohne Gegenstimme nahm er einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. Dieser basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), welcher die beiden Parlamentskommissionen im vergangenen Jahr Folge gegeben hatten. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Ständerat.

Altersvorsorge: Der Bundesrat muss die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit überwiesen. Der Entscheid fiel mit 102 zu 72 Stimmen. Die Vorsorgesituation gewisser Segmente von Selbständigerwerbenden sei oft kritisch, begründete die Kommission ihren Vorstoss. Da es für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht gebe, könnten diese möglicherweise keine adäquate Vorsorge aufbauen und deshalb "automatisch" ab Pensionierungsalter Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Zulassungsstopp: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Tessins zur Verlängerung des Zulassungsstopps für neue Arztpraxen abgelehnt. Das Parlament hat den Zulassungsstopp bereits verlängert und das Anliegen der Initiative damit erfüllt.

Traktanden des Nationalrats für Montag, 12. Dezember, 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr:

Bern Fragestunde (bis 15.30 Uhr)
Ausländergesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative; Differenzen (16.027)
Ausländergesetz zur Integration; Differenzen (13.030)
Schaffung des Schengen-Fonds für innere Sicherheit (16.049)
Erneuerung Systemplattform Biometriedatenerfassung (16.063)
Pa. Iv. zu Aufhebung von Artikel 293 StGB, Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (11.489)
Mo. zu Änderung Artikel 320 StGB, Amtsgeheimnis und Behördenkooperation (16.3037)
Mo. zu konkreten Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung (16.3626)
Parlamentarische Vorstösse aus dem EJPD (gebündelte Abstimmungen um circa 18.45 Uhr)