Das Abkommen über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen soll den reibungslosen Warenaustausch zwischen den beiden Ländern gewährleisten. Tritt es in Kraft, müssen Waren nicht mehr im Voraus angemeldet werden.
Seit 2011 verlangt die EU aus Sicherheitsgründen für alle Wareneinfuhren eine Vorausanmeldepflicht zur Nachvollziehbarkeit der internationalen Lieferkette. Sowohl die Schweiz als auch Norwegen haben mit der EU ausgehandelt, im Warenverkehr mit der EU auf die vorgängige Anmeldepflicht zu verzichten. Im Gegenzug stellen die beiden Länder diese Hürde gegenüber Drittstaaten auf.
Auch zwischen Norwegen und der Schweiz besteht dieses Hindernis noch. Das Zollabkommen soll dies nun ändern. Die Gleichwertigkeit der jeweiligen Sicherheitsstandards wird gegenseitig anerkannt.