(sda) Die Schweiz leistet weiterhin einen finanziellen Beitrag zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen. Nach dem Ständerat hat sich am Montag auch der Nationalrat für eine Beteiligung am europäischen Fonds für die innere Sicherheit ausgesprochen, dem Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds.

Der Entscheid fiel mit 110 zu 70 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Mit den Mitteln aus dem Fonds werden Staaten unterstützt, die wegen ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen.

Der Finanzbedarf des Fonds für 2014 bis 2020 wurde auf 2,76 Milliarden Euro veranschlagt. Die Schweiz wird sich voraussichtlich mit durchschnittlich 18,43 Millionen Franken pro Jahr beteiligen. Erste Zahlungen dürften ab 2019 anfallen, mit Rückwirkung ab 2014.

Umgekehrt soll die Schweiz über die gesamte Laufzeit des Fonds hinweg rund 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten. Das können zum Beispiel Investitionen in die Infrastruktur an Grenzübergängen an den Flughäfen sein, die Schweizer Schengen-Aussengrenzen.

Die Schweiz unterstütze damit jene Staaten, die mit dem Flüchtlingselend an ihre Grenzen kämen, sagte Rosmarie Quadranti (BDP/ZH). Den offenen Binnengrenzen im Schengenraum stehe ein funktionierender Schutz der Aussengrenze gegenüber. Die Schweiz ist zur Übernahme der Schengen-Regeln und damit zur Beteiligung an dem Fonds verpflichtet.

Die Minderheit kritisierte aber, es fehle der Wille zur korrekten Umsetzung des Schengen-Systems. "Wir können nicht noch mehr Geld sprechen für ein Konstrukt, das nachweislich nicht funktioniert", sagte Adrian Amstutz (SVP/BE). "Die Schengen-Aussengrenze ist teilweise löchrig wie ein Emmentaler Käse", sagte auch FDP-Sprecher Walter Müller (SG). Auch bei der Mitsprache gebe es Verbesserungsbedarf.

Eine Alternative zu Schengen sah die FDP jedoch nicht und stimmte dem Beitrag zu. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung. Für die Anwendung ist noch eine Zusatzvereinbarung nötig. Diese will der Bundesrat dem Parlament später vorlegen.