(sda) Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz bei der Revision der Quellenbesteuerung ausgeräumt. Inhaltlich hatten sich die Räte bereits am Vortag geeinigt.

Zu bereinigen hatte der Nationalrat lediglich noch eine formelle Differenz bezüglich des Pauschalabzugs für Künstler. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Der Revisionsbedarf bei der Quellenbesteuerung war grundsätzlich nicht bestritten. Das Bundesgericht hatte 2010 festgestellt, dass die Quellenbesteuerung in gewissen Fällen gegen das Freizügigkeitsabkommen verstösst. Der Bundesrat schlug daraufhin vor, dass mehr Quellensteuerpflichtige nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden können.

Der Quellenbesteuerung unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmer, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen.

Ansässige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen über 120'000 Franken werden heute obligatorisch nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ansässig gelten jene Arbeitnehmenden, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.

Künftig soll die nachträgliche ordentliche Veranlagung allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch festgelegt werden muss, ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, unter dieser Grenze ist sie freiwillig.

Neu steht eine nachträgliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren zudem den Quasi-Ansässigen offen. Damit sind jene Quellensteuerpflichtigen gemeint, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften.