(sda) Muss ein Neugeborenes nach der Geburt für mehr als drei Wochen im Spital bleiben, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Ständerat hat am Dienstag oppositionslos eine entsprechende Motion angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat.

Eingereicht hatte den Vorstoss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Aus ihrer Sicht dürften sich die Kosten in Grenzen halten. Die Zahl betroffener Mütter sei glücklicherweise gering, sagte Kommissionssprecherin Liliane Maury Pasquier (SP/GE).

Stimmt auch der Nationalrat zu, wird die Erwerbsersatzordnung angepasst. Heute kann die Mutter um einen Aufschub der Mutterschaftsentschädigung ersuchen, wenn ein Neugeborenes länger im Spital bleiben muss. Sie darf aber in den acht Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten und hat somit bis zur Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung kein gesichertes Einkommen.

In einem Bericht im Auftrag des Nationalrates hatte der Bundesrat dargelegt, wie diese Lücke geschlossen werden könnte. Im Vordergrund steht eine längere Dauer der Mutterschaftsentschädigung in solchen Fällen. Heute ist ist diese auf 98 Tage beschränkt.