Seinen Spielraum hatte er 2013 mit der letzten Erhöhung um 10 Rappen ausgeschöpft. Zunächst hatte die Regierung eine schrittweise Erhöhung um insgesamt 2,80 Franken zur Diskussion gestellt. Damit wäre der Zigarettenpreis bei heutigen Produktionskosten auf bis zu 11 Franken gestiegen.
Zudem sind wegen des starken Frankens Zigaretten in der Schweiz inzwischen teurer als im benachbarten Ausland. Der Bundesrat befürchtete, dass eine noch grössere Preisdifferenz den Schmuggel anheizen könnte.
Eine links-grüne Minderheit wollte dem Bundesrat trotzdem die Kompetenz geben, bei Bedarf die Tabaksteuer zu erhöhen. Grünen-Sprecher Louis Schelbert (LU) führte gesundheitspolitische Gründe an. Zudem sei die Tabaksteuer eine Einnahmequelle für den Bund. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die AHV, die IV und für Ergänzungsleistungen eingesetzt.
Finanzminister Ueli Maurer wollte die Kompetenz für weitere Steuererhöhungen gar nicht wieder haben. In der Schweiz bestimme das Volk über Steuererhöhungen, sagte er. Der Nationalrat lehnte den Antrag denn auch mit 117 zu 60 Stimmen ab.
Damit ging es bei der Revision lediglich um die Anpassung des Vollzugs innerhalb der Zollverwaltung. Gewisse Aufgaben sollen künftig dezentral wahrgenommen werden. Zudem wird der Tabak für Wasserpfeifen steuerlich dem Feinschnitttabak gleichgesetzt. Diese Änderungen waren unbestritten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.