Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte daran, dass Vereine für die Verfolgung ideeller Zwecke geschaffen wurden. Korruptionsskandale zeigten, dass die Rechtsform nicht passe, wenn es um weltweite, milliardenschwere Geschäfte gehe. Sommaruga sprach von einer Vermischung von ideellen und wirtschaftlichen Zwecken, die zu einem Filz führe.
Er schlug daher vor, dass Sportverbände ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten in eine Kapitalgesellschaft auslagern müssen. Dies sollte allenfalls erst ab einem bestimmten Schwellenwert gelten. Im Fall des internationalen Fussballverbands Fifa gehe es um 5 bis 6 Milliarden Franken.
Die Grünen wollten den Bundesrat prüfen lassen, ob Sportverbände mit sehr hohen Umsätzen nicht als Vereine, sondern als Kapitalgesellschaften eingestuft werden müssten. Alternativ sollte eine spezielle Regelung innerhalb des Vereinsrechts geschaffen werden.
Für die internationalen Sportverbände gebe es schon heute detaillierte Bestimmung, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Dazu gehört etwa eine Revisionspflicht ab einer gewissen Grösse. Diese Anforderungen glichen jenen an die Kapitalgesellschaften. Der Bundesrat sehe daher keinen Anlass, das Vereinsrecht zu revidieren.
Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) wollte noch weiter gehen. Sie verlangte mit einer Motion eine effektive Regulierung und Beaufsichtigung der Sportverbände. Sommaruga warf sie vor, die Probleme zu bagatellisieren. Es gehe um Menschenrechte und um öffentliche Gelder. Die Grenzen der Selbstorganisation seien längst erreicht sind.
Carlo Sommarugas Motion scheiterte mit 131 zu 52 Stimmen, jene von Leutenegger Oberholzer mit 129 zu 51 Stimmen. Das Postulat der Grünen lehnte der Nationalrat mit 121 zu 61 Stimmen ab.