Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte nach der globalen Finanzkrise sein Instrumentarium und seine Kreditvergabepraxis angepasst. Diesen Änderungen will der Bundesrat nun Rechnung tragen.
Die Befürworter betonten, die Schweiz sei auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Sie habe alles Interesse daran, im Krisenfall mitzuhelfen, einen Zusammenbruch zu verhindern. Das Risiko sei gering, bisher sei es noch nie vorgekommen, dass Kredite nicht zurückbezahlt worden seien.
Sorge um Unabhängigkeit
Die Svp dagegen sieht rote Linien überschritten, wie Yves Nidegger (SVP/GE) sagte. Aus ihrer Sicht schmälert die Revision des Währungshilfegesetzes die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und die parlamentarische Kontrolle.
Finanzminister Ueli Maurer sagte dazu, diese Sorge sei unbegründet. Weder die Rechte der Nationalbank noch jene des Parlaments würden tangiert. Der Antrag der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten, scheiterte mit 125 zu 65 Stimmen.
Längere Laufzeit
Mit der Gesetzesrevision wird die maximale Laufzeit für die Währungshilfe von den heute geltenden sieben auf zehn Jahre erhöht. Der Währungsfonds hatte die Mitgliedstaaten um längere Laufzeiten ersucht. Weiter wird ausdrücklich vorgesehen, dass sich die Nationalbank an der Währungshilfe für einzelne Staaten beteiligen kann.
Der Bundesrat soll der SNB den Antrag stellen können, die Darlehens- oder Garantiegewährung zu übernehmen. Die SVP wollte im Gesetz verankern, dass die SNB den Antrag ohne Begründung ablehnen kann. Die Mehrheit vertrat aber die Auffassung, die Ergänzung sei unnötig, die SNB könne das selbstverständlich tun.
Nicht immer vors Parlament
Schliesslich wird die Bestimmung über die Finanzierung von Währungshilfe zugunsten ärmerer Länder allgemeiner gefasst. Nach geltendem Recht ist in jedem Fall ein Verpflichtungskredit einzuholen.
Künftig sollen Verpflichtungskredite nur dann beantragt werden, wenn über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende Verpflichtungen eingegangen werden. Für Verpflichtungen, die im gleichen Jahr eingegangen werden, sollen die Mittel dem Parlament mit dem Voranschlag oder Nachträgen vorgelegt werden.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 124 zu 67 Stimmen gut. Die Verlängerung des Währungshilfebeschlusses mit dem Rahmenkredit von 10 Milliarden um fünf Jahre genehmigte er mit 125 zu 66 Stimmen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.