Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Seither wird auf den Billag-Gebühren keine Mehrwertsteuer mehr erhoben.
Dieses Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen festgehalten, dass die bisher zu Unrecht erhobene Steuern zurückerstattet werden müssen. Jede Gebührenzahlerin und jeder Gebührenzahler muss das Geld aber einzeln einfordern.
Mit ihrer Motion verlangt Flückiger, dass die rund 30 Millionen Franken, die seit 2011 zu Unrecht erhoben worden sind, automatisch zurückerstattet werden. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Die Fernmeldekommission des Nationalrats hat eine Forderung mit dem gleichen Anliegen eingereicht.