Wegen ihrer Giftigkeit müssen Schwermetalle so weit begrenzt werden, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. 2012 ist das Abkommen darum an den Stand der Technik angepasst worden. Die Normen, die 2018 in Kraft treten sollen, betreffen etwa industrielle Heizungen oder Zementwerke.
Die Anpassungen sind bereits von den geltenden Schweizer Rechtsgrundlagen im Bereich der Luftreinhaltung und Chemikalien abgedeckt. Für Bund und Kantone haben sie keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Verpflichtungen zur Folge, wie Umweltministerin Doris Leuthard am Montag im Nationalrat erklärte.
Dieser hat die Änderung einstimmig gutgeheissen. Der Ständerat hat schon im März zugestimmt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.