Die Cvp begründete ihren Vorstoss damit, dass die Wirkung der im vergangenen Dezember beschlossenen Umsetzungsgesetzgebung fraglich sei. Gemäss dieser sollen Stellensuchende, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind, bevorzugt behandelt werden.
Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Auftrag entgegenzunehmen. Es stehe bereits im Gesetz, dass zusätzliche Massnahmen ergriffen werden sollen, wenn die gewünschte Wirkung nicht erzielt werde, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Die Motion werde somit ohnehin erfüllt und bedeute keinen Mehraufwand für die Bundesverwaltung.