(sda) Glücksspiele: Lottomillionäre und -millionärinnen sollen ihren Gewinn weiterhin versteuern müssen. Anders als der Nationalrat und der Bundesrat will der Ständerat Gewinne aus Geldspielen nicht generell von der Steuer befreien. Die kleine Kammer hat bei der zweiten Beratung des Geldspielgesetzes am Montag an ihrem früheren Beschluss festgehalten. Sie folgte mit 30 zu 12 Stimmen ihrer vorberatenden Rechtskommission. Demnach sollen nur Gewinne von unter einer Million Franken von den Steuern befreit werden. Casino-Gewinne sind bereits heute von den Steuern befreit. Gewinne von mehr als 1000 Franken aus Sportwetten und Lotterie müssen dagegen versteuert werden. Als nächstes beugt sich der Nationalrat über diese und weitere verbleibenden Differenzen.

Daten: Das System zur Erfassung biometrischer Daten soll ab 2020 ersetzt werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einen Verpflichtungskredit von 33 Millionen Franken gutgeheissen. Uneins sind die Räte darin, ob Schweizer Unternehmen bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden sollen. Das heutige System wurde 2010 in Betrieb genommen und dient zur Erfassung von Fingerabdrücken oder Gesichtsbildern. Die biometrischen Daten werden zum Beispiel für Pässe, Visa oder Ausländerausweise benötigt. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Justiz: Nach geltendem Recht wird bestraft, wer geheime Akten oder Verhandlungen einer Behörde veröffentlicht. Der Richter kann nur dann von einer Strafe absehen, wenn das Geheimnis "von geringer Bedeutung" ist. Nach dem Willen des Parlaments wird künftig nur noch bei einem zwingendem Geheimhaltungsinteresse eine Strafe ausgesprochen. Eine gerichtliche Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem Veröffentlichungsinteresse wird gesetzlich vorgeschrieben. Der Ständerat hat als Zweitrat einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt.

Zuwanderung I: Der Bundesrat muss die Auswirkungen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative überwachen. Bei ausbleibender Wirkung muss er dem Parlament weitere Massnahmen unterbreiten. Der Ständerat hat eine Motion der CVP-Fraktion als Zweitrat an den Bundesrat überwiesen. Die CVP begründete ihren Vorstoss damit, dass die Wirkung der im vergangenen Dezember beschlossenen Umsetzungsgesetzgebung fraglich sei. Gemäss dieser sollen Stellensuchende, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind, bevorzugt behandelt werden.

Zuwanderung II: Der Bundesrat will noch vor der Sommerpause die Vernehmlassung zu den Verordnungen zur Masseneinwanderungsinitiative (MEI) starten. Welchen Schwellenwert für die Zuwanderung der Bundesrat darin festlegen werde, sei noch offen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga in einer Debatte zur MEI-Umsetzung im Ständerat. Sie stellte aber klar: Wenn die Massnahmen eine Wirkung erzielen sollten, würden dies die Unternehmen spüren.

Pauschalreisen: Pauschalreisende sollen besser geschützt werden. Geht ein Veranstalter von Pauschalreisen Konkurs, sollen die Kunden bereits bezahlte Beträge zurückerhalten. Zudem sollen sie nicht auf eigene Kosten heimreisen müssen. Der Ständerat hat als Zweitrat einer Verschärfung der Vorschriften für die Reisebranche oppositionslos zugestimmt. Damit ist nun der Bundesrat am Zug. Er soll Sanktionsmechanismen einführen. Es gehe darum, die Konsumenten besser zu schützen und innerhalb der Branche für gleich lange Spiesse zu sorgen, betonte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im Ständerat.

Kantonsverfassungen: Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura können voraussichtlich bald in Kraft treten. Der Ständerat hat die Texte oppositionslos genehmigt respektive gewährleistet. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. In Basel-Stadt wird das parlamentarische Instrumentarium erweitert. Um die Einführung einer Gewerbeparkkarte sowie die Konstituierung des Landratspräsidiums geht es im Kanton Baselland. Im Tessin werden die Sozialrechte und -ziele angepasst. In Genf werden die Revision der Staatsrechnung durch den Rechnungshof sowie die Seequerung neu geregelt. Nicht zuletzt tritt im Jura die Änderung des kantonalen Initiativ- und Referendumsrechts der Gemeinden in Kraft. Über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen entscheidet nun noch der Nationalrat.

Inkasso: Schuldner sollen auch in Zukunft nicht sämtliche Inkassokosten tragen. Der Ständerat hat eine Motion von Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) oppositionslos abgelehnt. In der Wirtschaft sei es üblich, dass Schulden durch mandatierte Inkassofirmen eingetrieben würden, hatte Schilliger seinen Vorstoss begründet. Die vom Nationalrat in der Herbstsession 2016 angenommene Motion wollte nun die Kosten sämtlicher Inkassomassnahmen auf den Schuldner abwälzen. Der Ständerat lehnte diese Forderung ab. Bereits heute gelte der Grundsatz, dass der Schuldner für den Schaden aufkomme, den er verursache, lautete der Tenor in der kleinen Kammer. Mit dem Nein ist das Geschäft vom Tisch.

Traktanden des Ständerates für Dienstag, 30. Mai, 08.15 bis 13.00 Uhr:

Bern Staatsrechnung 2016 (17.003)
Nachtrag I zum Voranschlag 2017 (17.007)
Neue Finanzordnung 2021 (16.053)
Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotellerie (15.410)