Heute können Baubewilligungen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die Grenzwerte für Lärmimmissionen an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden.
In der Praxis wird die Lärmbelastung zuweilen nur an jenem Fenster gemessen, bei welchem der Lärm am schwächsten ist. Das Bundesgericht hat diese sogenannte Lüftungsfensterpraxis jedoch für unzulässig erklärt.
Das führe dazu, dass an lärmbelasteten Orten kaum noch Siedlungsverdichtung nach innen erfolgen könne, sagte Flach. Die Vorschriften verhinderten auch energetische Sanierungen. Dem Gesundheitsschutz könne mit der Lüftungsfensterpraxis genügend Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner würde stark schwächt, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Auch würde der Druck gemindert, emissionsbegrenzende Massnahmen zu ergreifen. Die Legalisierung der Lüftungsfensterpraxis werde dem komplexen Problem der Siedlungsentwicklung in lärmbelasteten Gebieten nicht gerecht.
Umweltministerin Doris Leuthard stellte im Rat indes Anpassungen der Messmethode in Aussicht. Die Arbeiten seien in Gang. Der Rat stimmte dem Vorstoss dennoch zu, mit 137 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden.