(sda) Der Bund klärt ab, ob ein Schweizer Attaché im eritreischen Asmara in der Vertretung eines EU-Landes einquartiert werden könnte. Das schreibt der Bundesrat in Antworten zur Fragestunde des Nationalrats vom Dienstag.

Maximilian Reimann (SVP/AG) hatte sich über den Stand der Dinge erkundigt. Der Bundesrat schreibt, der für Eritrea zuständige Botschafter habe Gespräche über eine verstärkte Präsenz der Schweiz in Asmara aufgenommen. Die eritreische Regierung habe ihre formelle Unterstützung zugesichert.

Der Aufbau einer ständigen Schweizer Vertretung in Eritrea sei denkbar, schreibt der Bundesrat weiter. Aufwand und Ertrag sollten jedoch in einem vernünftigen Verhältnis stehen und einen politischen Mehrwert generieren.

Wichtig werde auch sein, ob die eritreische Regierung bereit sei, mit der Schweiz neben einem Dialog ernsthafte Bestrebungen für konkrete Verbesserungen in Menschenrechts- und Migrationsfragen zu unternehmen. Dies sei zurzeit noch nicht der Fall. Der Bundesrat erachte es deshalb nicht als angezeigt, sofort und ohne erkennbare Schritte vonseiten Eritreas eine Botschaft in Asmara zu eröffnen.

Weiter erinnert der Bundesrat daran, dass es bislang keinem europäischen Land gelungen sei, ein Rückübernahmeabkommen mit der eritreischen Regierung auszuhandeln, geschweige denn umzusetzen. Das gelte auch für jene Länder, welche seit vielen Jahren über eine Vertretung vor Ort verfügten.

Zwischen dem Unterhalt einer Botschaft in Asmara und den eingehenden Asylgesuchszahlen bestehe somit kein direkter Zusammenhang, wie auch die Beispiele von Deutschland und Italien deutlich machten. Für die Flucht der eritreischen Jugend sei in erster Linie der auf unbestimmte Zeit verlängerte Nationaldienst verantwortlich.