Geht es nach dem Nationalrat, sollen für die Systemerneuerung wo immer möglich Offerten von Schweizer Unternehmen eingeholt werden. Er stimmte am Montag zum zweiten Mal für einen entsprechenden Zusatz, und damit gegen den Ständerat. Der Entscheid fiel mit 98 zu 66 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Es gehe nicht um Heimatschutz, sondern um Sicherheitsbedenken, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission.
Solche seien unbegründet, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Im Rahmen von WTO-Ausschreibungen sei eine Ausnahme für Schweizer Unternehmen nur möglich, wenn das Risiko der "nachrichtendienstlichen Ausspähung" bestehe. Eine Risikoanalyse habe gezeigt, dass dieses Erfordernis nicht erfüllt sei.
Es werde nur eine Erfassungslösung geliefert, erklärte Sommaruga. An der Datenbearbeitung und -aufbewahrung sei der Zuschlagsempfänger nicht beteiligt. Dies konnte eine Mehrheit der Nationalräte jedoch nicht überzeugen.
Glättli verwies auf das neue Nachrichtendienstgesetz, mit welchem die Ausstellung von Tarnidentitäten möglich sei. Insofern sei eine nachrichtendienstliche Ausspähung über das neue System durchaus möglich - etwa wenn darin ersichtlich würde, dass der gleiche Fingerabdruck für zwei Namen eingetragen sei.
Im Ständerat hatte Kommissionssprecher Peter Föhn (SVP/SZ) bereits angetönt, dass der Rat allenfalls auf die Linie des Nationalrates einschwenken könnte. Es sei "Hans was Heiri", ob die Bestimmung aufgenommen werde, sagte Föhn in der Debatte. Die Aufträge müssten so oder so WTO-gerecht ausgeschrieben und vergeben werden.
Nicht umstritten war in den Räten der Verpflichtungskredit von 33 Millionen Franken. Das heutige System wurde 2010 in Betrieb genommen, die Lebensdauer beträgt zehn Jahre. Mit dem System können unter anderem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfasst werden. Die biometrischen Daten werden zum Beispiel für Pässe, Visa oder Ausländerausweise benötigt.
Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.