(sda) Die Schweizer Behörden sollen doch nicht systematisch Strafregisterauszüge von zuziehenden EU-Bürgern einholen. Der Nationalrat hat am Montag einer Alternativlösung stillschweigend zugestimmt, um einen Konflikt mit der EU zu umgehen.

Die Forderung nach Strafregisterauszügen geht zurück auf zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin. Gemäss den Vorstössen sollten die Behörden in der ganzen Schweiz einen Strafregisterauszug verlangen dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen.

Der Kanton Tessin verlangt bereits seit 2015 entsprechende Strafregisterauszüge. Er begründet dies mit mehreren schweren Straftaten. Nun soll die kantonale Regelung auf nationaler Ebene legitimiert werden.

Die Kommissionen der beiden Räte hatten den Standesinitiativen zunächst zugestimmt - obwohl bereits klar war, dass die Umsetzung wegen des Freizügigkeitsabkommens zu Problemen mit der EU führen könnte. In einem zweiten Anlauf trug die Staatspolitische Kommission des Nationalrats dieser Befürchtung nun Rechnung. Und machte einen eigenen Vorschlag in Form eines Postulats.

Demnach soll der Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen zum EU-Programm ECRIS (European Criminal Records Infromation System) prüfen. Über dieses Programm werden Informationen zu Strafverfolgungen ausgetauscht. Das Anliegen des Kantons Tessin könne durch einen Beitritt der Schweiz erfüllt werden, zeigte sich nach der Kommission auch der Nationalrat überzeugt.

Der Bundesrat hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, einen ECRIS-Beitritt zu prüfen. Allerdings sollten die Abklärungen ausgeweitet werden. Auch die Kosten und Nutzen für die Straf- und Verwaltungsbehörden gelte es anzuschauen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat.

Die Bundesrätin verwies auch darauf, dass sich die Ausgangslage im Tessin verändert habe. Die Kantonsregierung habe letzte Woche entschieden, auf die systematische Prüfung zu verzichten, sobald Italien das geplante Grenzgängerabkommen unterschrieben habe.