Die Verlängerung der Frist von fünfzig auf achtzig Jahre hatte der Bundesrat im Entwurf zu einer Verordnung zum neuen Nachrichtendienstgesetz vorgeschlagen. Definitiv entschieden hat er noch nicht.
In der Vernehmlassung kritisierten die SP, die Grünen sowie die Organisation grundrechte.ch die längere Schutzfrist. SP-Nationalrätin Nadine Masshardt (BE) wollte in der Fragestunde des Nationalrates nun wissen, was der Grund für die geplante Verlängerung sei und auf welche rechtliche Grundlage sich der Bundesrat abstütze.
Der Bundesrat betont in seiner schriftlich nachgereichten Antwort, die Verlängerung der Schutzfrist bedeute nicht, dass die Einsicht in sämtliche Dokumente bis zum Ablauf der Frist untersagt sei. Es bedeute, dass das Bundesarchiv den Nachrichtendienst fragen müsse, ob Geheimhaltungsinteressen gegen eine Einsicht sprächen.
Im Gesetz sei die Möglichkeit verankert, die Frist zu verlängern, wenn ein betroffener ausländischer Dienst Vorbehalte habe bezüglich der Akteneinsicht. Damit dieser Gesetzesartikel umgesetzt werden könne, sei eine Regelung in der Verordnung verankert worden. Die Fristverlängerung erlaube dem Nachrichtendienst, seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen, wenn ein ausländischer Dienst betroffen sei.
Die Regelung gelte nur für Dokumente, die im Bundesarchiv lägen und bereits einer Schutzfrist unterlägen, wenn das neue Gesetz in Kraft trete, schreibt der Bundesrat weiter. Habe der betroffene ausländische Dienst nichts dagegen, werde die Akteneinsicht gewährt. Der Nachrichtendienst des Bundes sei auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten angewiesen.