(sda) National- und Ständerat sind sich bei den Regeln zur Finanzierung von Aufenthalten in ausserkantonalen Pflegeheimen noch nicht ganz einig. Umstritten bleibt ein Punkt.

Mit der Gesetzesänderung will das Parlament regeln, welcher Kanton für die Restfinanzierung zuständig ist. Grundsätzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten künftig auch dann übernehmen müssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt.

Damit sind beide Räte einverstanden. Der Nationalrat entschied aber, dass für die Festsetzung der Restkosten die Regeln des Standortkantons des Heims gelten, sofern die Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben.

Der Ständerat hatte eine andere Regelung beschlossen: Der Wohnsitzkanton soll die Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt nur dann nach den Regeln des Standortkantons übernehmen müssen, wenn er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verfügung stellen kann.

Am Dienstag beschloss der Ständerat nun stillschweigend, an seiner Version festzuhalten. Er ergänzte diese jedoch, um dem Nationalrat entgegenzukommen. Zusätzlich soll im Gesetz verankert werden, dass die Restfinanzierung und das Recht der versicherten Person zum Aufenthalt im betreffenden Pflegeheim für eine unbeschränkte Dauer gewährleistet sind.

Die Vorlage geht nun ein letztes Mal zurück an den Nationalrat. Schliesst er sich dem Ständerat nicht an, kommt die Einigungskonferenz zum Zug. Das Geschäft geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) aus dem Jahr 2014 zurück.