(sda) Der Ständerat hat am Mittwoch das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Georgien ohne Gegenstimme angenommen. Umstritten war allerdings eine vom Bundesrat beantragte Ergänzung.

Das Freihandelsabkommen war im vergangenen Sommer unterzeichnet worden. Es soll den gegenseitigen Handel erleichtern und den Schutz des geistigen Eigentums stärken. Der Handel zwischen der Schweiz und Georgien erreichte in den vergangenen Jahren ein Volumen von 40 bis 50 Millionen Franken, mit einem starken Exportüberschuss seitens der Schweiz.

Das Abkommen wurde im Ständerat nicht bekämpft. Nicht einverstanden war die kleine Kammer allerdings mit einem Antrag des Bundesrates, künftig vergleichbare Abkommen nicht mehr dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Änderung mit 32 zu 7 Stimmen deutlich ab.

"Es geht nicht um Georgien"

Der Antrag ist Teil des Freihandelsabkommens mit Georgien. "Es geht aber nicht um Georgien", gestand Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Ständerat ein.

Der Bundesrat wolle aber in dieser Frage möglichst bald eine Klärung herbeiführen. Darum sei die Änderung im jetzt anstehenden Geschäft integriert worden. Schneider-Ammann betonte die Wichtigkeit der Kompetenzverschiebung. Es sei schwierig, bei künftigen Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufs Tempo zu drücken, wenn anschliessend in der Schweiz lange Fristen für Referenden eingehalten werden müssten.

Die heutige Praxis gelte erst seit dem 2012 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen mit Hongkong. Der Bundesrat wolle nur zurück zu dem, "was vor Hongkong Usus war". Sprich: gegen Freihandelsabkommen konnte nicht das Referendum ergriffen werden - das Parlament hatte das letzte Wort.

Im Ständerat kam das Vorgehen des Bundesrates indes nicht gut an. Die Regierung versuche diese Änderung quasi über die Hintertüre über das Abkommen mit Georgien einzuführen, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO), Sprecher der vorberatenden Kommission.

Es gebe durchaus Gründe für und gegen eine Anpassung. Die Kommission erwarte aber, dass die Frage auf dem ordentlichen Weg diskutiert werde. Sie sei dagegen, dass quasi zufällig im Rahmen des Abkommens mit Georgien grundsätzliche staatsrechtliche Änderungen vorgenommen werden sollten. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.