Die grosse Kammer folgte in der Gesamtabstimmung mit 118 zu 60 Stimmen ihrer vorberatenden Kommission. Damit ist das Geschäft verabschiedet.
Nur die SVP leistete Widerstand und wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Sie zweifelt am Erfolg solcher Programme und ist der Ansicht, dass sich die Schweiz, wenn überhaupt, auf direkter, bilateraler Ebene für die internationale Armutsbekämpfung einsetzen sollte. "Was ist der Nutzen des IWF und seinen Projekten?", fragte Yvette Estermann (SVP/LU). Für die Mehrheit ihrer Partei sei kein Mehrwert von Schweizer Beiträgen ersichtlich.
Die deutliche Mehrheit war des Nationalrats war aber anderer Meinung und stimmte dem Verpflichtungskredit zu. Die Schweiz habe ein Interesse an der Stabilität des IWF und könne hier einen Beitrag leisten, um in einkommensschwachen Ländern strukturelle Anpassungen voranzutreiben und die Weichen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zu stellen, lautete der Tenor.
Folge der kriselnden Weltwirtschaft
Es geht um eine Garantie zu einem Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum. Weil für Wechselkursschwankungen ein Puffer von 113 Millionen Franken vorgesehen ist, beläuft sich der beantragte Verpflichtungskredit auf 800 Millionen Franken.
Die gesamte vom IWF geplante Aufstockung ist rund 15 Milliarden Franken schwer. Der Schweizer Anteil beläuft sich auf 4,5 Prozent. Die Aufstockung ist nötig, weil der IWF im Juli 2015 die Obergrenzen der Kreditvergabe an ärmere Länder erhöht hat. Zudem erwartet der IWF aufgrund der unsicheren Weltwirtschaftslage einen höheren Mittelbedarf.
Derzeit gewährt der IWF über den Treuhandfonds rückzahlbare Darlehen an rund zwanzig ärmere Länder. Damit verbunden sind jeweils Auflagen für strukturelle Reformen. Letztmals hat der IWF den Treuhandfonds 2011 im Zusammenhang mit der Finanzkrise aufgestockt.