Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Finanzkommission mit 107 zu 63 Stimmen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Gegen den Vorstoss stellten sich die Vertreter der SP, Grünen und der CVP. Für sie ist die Motion nicht zielführend. Sie ziele auf einen Abbau bei AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen, argumentieren die Gegner. Es gehe um Einsparungen in den nächsten Jahren von 1,8 bis 3,7 Milliarden Franken, sagte Alois Gmür (CVP/SZ).
Fast zwei Drittel ungebunden
Dagegen sagte Kommissionssprecher Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) im Namen der Mehrheit, dass es in der Finanzpolitik mehr Handlungsspielraum brauche. Sonst bestehe die Gefahr, dass Aufgabengebiete mit schwach gebundenen Ausgaben wie Landwirtschaft und Bildung innerhalb des Bundeshaushalts marginalisiert würden.
Die Kommission stützte ihre Diskussion auf einen Bericht, den die Finanzverwaltung in ihrem Auftrag erstellt hatte. Demnach betrug der Anteil der stark gebundenen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2015 gut 50 Prozent. In den nächsten Jahren dürfte er weiter zunehmen und im Jahr 2020 bei rund 64 Prozent liegen.
Das hängt vor allem mit Beschlüssen des Bundesrates und des Parlaments zusammen, die zu neuen gebundenen Ausgaben führen, darunter etwa die Schaffung eines Bahn- und eines Strassenfonds.
Arbeiten bereits in Gang
Auch der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden. Allerdings sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat, das Anliegen sei nicht kurzfristig realisierbar. Dazu müssten verschiedene grössere Reformprojekte aufgegleist werden. Der strebe die Erfüllung der Motion deshalb in einem längerfristigen Zeitraum an.
Erste Schritte will der Bundesrat bereits im laufenden Jahr unternehmen, wie Maurer weiter sagte. So will er bis im Herbst verschiedene Stossrichtungen für Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes prüfen und diskutieren. Er habe dazu bereits im März ein Vorgehenskonzept verabschiedet.
Aufgabenteilung überdenken
Ein überdurchschnittliches Wachstum gibt es bei den stark gebundenen Ausgaben im Sozialbereich. Die Beiträge des Bundes für AHV, Ergänzungsleistungen und individuelle Prämienverbilligungen belaufen sich zusammen auf beinahe einen Fünftel der Gesamtausgaben. Eine Reduktion würde hier in erster Linie Leistungsabbau bedeuten, heisst es im Bericht.
Bei anderen stark gebundenen Ausgaben würden Reformen zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führen. Diese könnten daher nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Anpassung der Aufgabenteilung ins Auge gefasst werden, schrieb die Finanzverwaltung.