(sda) Der Nationalrat sieht in Sachen Panama Papers keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine Mehrheit weist auf bereits getroffene Massnahmen hin und plädiert für ein international koordiniertes Vorgehen.

Einblick in die Machenschaften erhielt die Öffentlichkeit im April 2016, als ein Mediennetzwerk weltweit über 200'000 von Mossack Fonseca gegründete Briefkastenfirmen berichtet hatte, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen parkiert haben sollen.

Die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers führte zu Ermittlungen auf der ganzen Welt und zu einer Debatte über Steueroasen und Geldwäscherei. Auch in den eidgenössischen Räten gab es eine Flut von Vorstössen. Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Reihen der SP und der Grünen forderten Massnahmen gegen Steuerflucht und Geldwäscherei.

Am Mittwoch blieb die grosse Kammer ihrer Linie treu. Sie lehnte drei Vorstösse der Grünen-Fraktion deutlich ab. Ihrer Meinung nach genügen die in den vergangenen Jahren umgesetzten internationalen Standards im Geldwäscherei- und im Steuerbereich. Mit dem Nein sind die Geschäfte vom Tisch.

Grünen monieren Milliardenausfälle

Nur die Ratslinke hielt es für angezeigt, neue Regeln anzustossen. Die Grünen wollten diverse Lücken im Geldwäschereigesetz schliessen. Anwälte, die als Berater von Trusts arbeiten, sollten beispielsweise dem Gesetz unterstellt werden. Die Fraktion hatte zudem eine Aufweichung des Anwaltsgeheimnisses bei Missbrauchsvorwürfen zum Ziel.

Weiter wollten die Grünen den Bundesrat beauftragen, die Zulässigkeit von Briefkastenfirmen in der Schweiz zu überprüfen und eine Besteuerung auf direkte oder indirekte Finanztransaktionen zwischen der Schweiz und Offshore-Finanzzentren zu prüfen.

Nach Berechnungen des Netzwerkes für Steuergerechtigkeit beliefen sich die öffentlichen Einnahmeausfälle durch entzogene Steuern weltweit auf mindestens 250 Milliarden Franken pro Jahr, argumentierte Bastien Girod (Grüne/ZH).

Kein Alleingang

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat versenkte die Vorstösse. Ihrer Meinung nach ist die Schweiz mit dem geltenden Recht gut gerüstet, um auf kriminelle Praktiken angemessen reagieren zu können. Auch der Bundesrat beantragte sämtliche Vorstösse zur Ablehnung.

Es sei weder notwendig noch zielführend, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, die international nicht koordiniert seien, sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. Er wies darauf hin, dass die Schweiz die OECD-Standards zum Informationsaustausch übernommen habe und an den Arbeiten auf internationaler Ebene gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS) mitwirke.

Das Ziel der BEPS-Massnahmen sei es, die Besteuerung am Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit sicherzustellen und Transparenz zu schaffen. Damit würden Briefkastenfirmen an Offshore-Standorten an Attraktivität einbüssen. Bevor zusätzliche Massnahmen zur Diskussion gestellt würden, sollte die Wirkung der bereits eingeleiteten abgewartet werden.

Vorstösse laut Bundesrat erfüllt

Zu den Briefkastenfirmen in der Schweiz hielt Maurer fest, die Steuerpflicht könne aufgrund des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung begründet werden. Damit werde sichergestellt, dass Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die von der Schweiz aus geleitet würden, der hiesigen Gewinnsteuer unterstellt werden könnten. Mit der Steuervorlage 17 würde zudem das kantonale Steuerprivileg der Domizilgesellschaften abgeschafft.

Weiter weist der Bundesrat auf das Übereinkommen von OECD und Europarat über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen hin, das für die Schweiz 2017 in Kraft getreten ist. Dieses sieht vor, dass Staaten einander informieren, wenn sie Hinweise auf eine Steuerverkürzung im anderen Staat haben. Darunter fielen potenziell auch Briefkastenfirmen.

Eine weitere bereits eingeleitete Massnahme sieht er in den länderbezogenen Berichten. Hier geht es um den Austausch von Informationen über die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen. "Mehr ist kaum mehr möglich", sagte Maurer.