(sda) Die Schweiz soll die Visumspflicht für Bürgerinnen und Bürger eines Staates auch dann aufheben können, wenn sie mit dem entsprechenden Staat kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen hat. Der Nationalrat will daran nichts ändern.

Mit 118 zu 60 Stimmen hat er sich am Mittwoch gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP/GE) ausgesprochen. Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission.

Zustimmung erhielt der Vorstoss nur aus den Reihen der SVP. Die anderen Parteien stimmten geschlossen dagegen.

"Politisch falsches Signal"

Kommissionssprecher Cédric Wermuth (SP/AG) hielt fest, die Mehrheit anerkenne die Problematik, doch sei es wichtig, völkerrechtliche Verpflichtungen zu respektieren. Würde die Schweiz Rückübernahmeabkommen zur Bedingung machen für die Aufhebung der Visumspflicht, könnte das zur Folge haben, dass die Schengener-Abkommen nicht eingehalten würden. Diese verpflichten die Schweiz, von der EU beschlossene Visumsbefreiungen zu übernehmen.

Wermuth warnte im Namen der Kommission auch vor einem "politisch falschen Signal", wenn die Schweiz mit Ländern ein Rückübernahmeabkommen abschliesse, die nicht demokratisch seien und bei denen Menschenrechtsverletzungen festgestellt würden.

Initiantin Amaudruz machte dagegen geltend, die heutige Situation sei sehr nachteilig für die Schweiz, da sie dadurch gezwungen werde, Personen einreisen zu lassen, bei denen nicht sicher sei, ob sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsfrist wieder zurückgeschickt werden könnten. Thomas Burgherr (SVP/AG) verwies zudem auf die bereits bestehende Praxis anderer Staaten, Abkommen zur Visafreiheit und Rückübernahme gemeinsam abzuschliessen.

Türkei als Anstoss

Die Frage wurde zuletzt mit Blick auf die Türkei diskutiert. Die Schweiz und die Türkei einigten sich im vergangenen Dezember auf ein Rückübernahmeabkommen. Offen ist, wann das Abkommen unterzeichnet wird.

Dass die Schweiz Verhandlungen mit der Türkei aufnahm, hat mit der EU zu tun. Diese hat in Aussicht gestellt, die Visumspflicht für türkische Staatsangehörige aufzuheben und damit die Einreise von Türkinnen und Türken in die EU zu erleichtern. Im Gegenzug stimmte die Türkei einem Rückübernahmeabkommen mit der EU zu.

Weil es sich bei der Visaliberalisierung um eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens handelt, müsste die Schweiz diese übernehmen und türkische Bürger ebenfalls von der Visumspflicht befreien. Wie es damit weitergeht, ist indes offen: Die EU und die Türkei sind sich bisher nicht einig geworden.