Mit dem Numerus Clausus könne nur bedingt eruiert werden, ob sich ein Student oder eine Studentin für den Arztberuf eigne, begründete Humbel ihren Vorstoss. Die intellektuellen Fähigkeiten seien mit der Maturität getestet und in der Regel gegeben. Der Eignungstest für die Zulassung zum Medizinstudium sollte daher mehr auf die Praxis ausgerichtet werden. Auch die Sozialkompetenz sowie praktische Fähigkeiten könnten laut Humbel mit einem Praktikum getestet werden.
Für die Institutionen wie Spitäler brächte die Änderung ebenfalls ein Vorteil, zeigt sich Humbel überzeugt. Die Praktikantinnen und Praktikanten könnten das Pflegepersonal bei der Betreuung entlasten. Am Ende des bis zu einjährigen Praktikums würde die Leistung beurteilt - und allenfalls zusätzlich ein Test zur intellektuellen Fähigkeit durchgeführt.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Abschaffung des Numerus Clausus ausgesprochen. Ein Praktikum sei keine effiziente Alternative zum heute angewendeten Eignungstest, schreibt er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Der Bundesrat nennt verschiedene Probleme: An den Universitäten mit Numerus Clausus bewerben sich jährlich rund 3500 Personen auf die 800 Studienplätze.
Folglich müssten jedes Jahr 3500 Praktikumsplätze organisiert werden, gab Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Rat zu bedenken. Die angehenden Studierenden müssten aber auch noch betreut werden, die Praktika schweizweit einheitlich validiert. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zur Entlastung des Pflegepersonals, zeigt sich der Bundesrat überzeugt. Zudem würde ein Praktikum das bereits heute lange Medizinstudium weiter verlängern.