Die grosse Kammer folgte am Montag oppositionslos und ohne Wortmeldung ihrer Gesundheitskommission (SGK). Diese hatte einstimmig beantragt, an ihrer Fassung festzuhalten.
Mit der Gesetzesänderung will das Parlament regeln, welcher Kanton für die Restfinanzierung von Pflegeheim-Aufenthalten zuständig ist. Grundsätzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten künftig auch dann übernehmen müssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt.
Soweit sind sich beide Räte einig. Der Nationalrat entschied aber, dass für die Festsetzung der Restkosten die Regeln des Standortkantons des Heims gelten, sofern die Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben.
Der Ständerat möchte eine andere Lösung: Der Wohnsitzkanton soll die Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt nur dann nach den Regeln des Standortkantons übernehmen müssen, wenn er keinen Heimplatz zur Verfügung stellen kann.
Die Sgk stelle die Interessen der Patienten vor diejenigen des Kantones, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens der Kommission. Mit der Version des Ständerates müsste ein Patient oder eine Patientin "irgendwo im Kanton" in ein Pflegeheim eintreten, wenn dort ein Pflegebett frei sei.