(sda) Niemand soll gegen seinen Willen eine Beistandschaft übernehmen müssen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer Gesetzesänderung mit dieser Forderung zugestimmt. Heute steht die Pflicht zwar im Gesetz, wird aber nicht mehr angewendet.

Als letzter Kanton hat die Waadt 2014 darauf verzichtet. Die Übernahmepflicht habe heute in keinem Kanton mehr eine praktische Bedeutung, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI). Das geltende Recht müsse angepasst werden.

Den Anstoss für die Gesetzesänderung hatte der Waadtländer SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Er argumentierte, die Pflicht zur Beistandschaft stehe im Widerspruch zu den Grundrechten, da sie im Gegensatz zum Verbot der Zwangsarbeit stehe.

Laut Schwaab ist sie auch nicht im Interesse der verbeiständeten Person, da die Gefahr besteht, dass der verpflichtete Beistand seine Aufgabe nicht gewissenhaft erfüllt.

Der Bundesrat unterstützt die Gesetzesänderung ohne Vorbehalte, und der Ständerat hiess sie ohne Gegenstimme gut. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.