(sda) Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht sollen in bestimmten Fällen höhere Gebühren erheben dürfen. Der Ständerat hat am Montag einer Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) oppositionslos zugestimmt.

Höhere Gebühren sollen nach dem Willen der GPK bei ausserordentlich hohen Streitwerten, bei besonders komplexen Verfahren oder bei besonders schwerwiegenden Interessen möglich sein. Damit der Zugang zum Gericht unverändert garantiert bleibt, sollen die Gebühren nicht generell erhöht werden. In Betracht ziehen soll der Bundesrat aber eine Erhöhung der Untergrenze von heute 100 auf 200 Franken.

Die Gpk beider Räte hatten die Gerichtsgebühren unter die Lupe genommen und festgestellt, dass die heutigen gesetzlichen Obergrenzen von 200'000 Franken beim Bundesgericht und 50'000 Franken beim Bundesverwaltungsgericht zu tief sind. Diese erlaubten es den Gerichten nicht, angemessene Gebühren zu erheben, wenn es um Streitwerte in Milliardenhöhe gehe, argumentieren die GPK.

Der Bundesrat hat sich ebenfalls für die Motion ausgesprochen. Die geforderten Anpassungen seien gerechtfertigt. sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Die Motion geht nun an den Nationalrat.