(sda) Das Bundesgericht soll sich weniger um Bagatellfälle kümmern müssen. Dafür soll es sich umso mehr mit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung befassen können. Das sieht die Änderung des Bundesgerichtsgesetzes vor. Dem Nationalrat geht die Revision aber zu wenig schnell.

Er hat deshalb am Dienstag eine Motion seiner Rechtskommission oppositionslos angenommen. Im Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung die Botschaft zu unterbreiten. Seit Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens sei bereits mehr als ein Jahr vergangen, argumentierte die Rechtskommission.

Die Botschaft müsse nun zügig vorbereitet werden, weil beim Bundesgericht vor allem im Strafrecht eine starke Zunahme der Beschwerden zu beobachten sei. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden. Sie geht nun an den Ständerat.

Mit der Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) soll der Zugang zum höchsten Gericht auf der einen Seite eingeschränkt, auf der anderen Seite erweitert werden. Mit der Revision möchte der Bundesrat die heute teilweise bestehende Fehlbelastung des Bundesgerichts korrigieren.