Pflegeheime: Wie sich die Kantone an nicht gedeckten Kosten beteiligen, wenn jemand ausserhalb seines Wohnkantons in ein Pflegeheim eintritt, ist nun geklärt. National- und Ständerat haben einem Antrag der Einigungskonferenz für eine Anpassung des KVG zugestimmt. Muss jemand ins Pflegeheim und steht im Wohnkanton in geografischer Nähe kein Heimplatz zur Verfügung, übernimmt demnach der Wohnkanton die von den Sozialversicherungen und Beiträgen der Patienten und Patientinnen nicht gedeckten Heimkosten in einem anderen Kanton, und zwar nach dessen Regeln. Bei ambulanter Pflege gelten die Regeln des Standortes des Leistungserbringers.
Die Traktanden des Nationalrates für Montag, 18. September (14.30 - 19.00 Uhr)
| Bern |
Fragestunde (bis 15.30 Uhr) |
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Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten
und Georgien (17.025) |
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Motion für Verbot von Knebelverträgen der Online-
Buchungsplattformen gegen die Hotellerie (16.3902) |
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Parlamentarische Vorstösse aus dem WBF
(gebündelte Abstimmungen ca. 18.45 Uhr) |