(sda) Wie sich die Kantone an nicht gedeckten Kosten beteiligen, wenn jemand ausserhalb seines Wohnkantons in ein Pflegeheim eintritt, ist nun geklärt. Das Parlament hat einem Antrag der Einigungskonferenz für eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt.

Über den Grundsatz, dass der Wohnsitzkanton auch ungedeckte Kosten übernehmen muss, wenn ein Patient in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt, waren sich die Räte rasch einig. Um die Details beim Tarif zu regeln, musste aber die Einigungskonferenz zusammentreten. Ihren Kompromissvorschlag hiessen am Donnerstag beide Kammern oppositionslos gut.

Muss jemand ins Pflegeheim und steht im Wohnkanton in geografischer Nähe kein Heimplatz zur Verfügung, übernimmt demnach der Wohnkanton die von den Sozialversicherungen und Beiträgen der Patienten und Patientinnen nicht gedeckten Heimkosten in einem anderen Kanton, und zwar nach dessen Regeln. Dies gilt für eine unbeschränkte Zeit.

Bei ambulanten Pflegeleistungen gelten für ungedeckte Kosten die Regelungen des Standortkantons des Leistungserbringers. Der Ständerat und der Nationalrat stimmten diesem Antrag der Einigungskonferenz oppositionslos zu.

Die Präzisierungen lägen im Sinn der Patienten und brächten den Kantonen Rechtssicherheit, sagte Ständerätin Pascale Bruderer (SP/AG). Pirmin Bischof (CVP/SO) mahnte, der noch auszudeutschende Begriff "geografische Nähe" solle zumindest in grösseren Kantonen nicht auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt werden.

Der nun gefundene Kompromiss schränke die freie Heimwahl ein, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) im Nationalrat. Auf die Möglichkeit, wegen der Nähe zu Bezugspersonen in einem anderen Kanton ins Heim zu gehen, sei verzichtet worden. Laut Humbel leben derzeit 4 Prozent aller Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen ausserhalb ihres Kantons.

Das Ja des Parlaments soll die heutigen unterschiedlichen Bestimmungen ausräumen. Die Mehrheit der Wohnsitzkantone übernimmt die ungedeckten Pflegekosten, wenn jemand in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt. Andere Kantone dagegen sind der Ansicht, dass der Standortkanton des Heims für diese Restkosten zuständig ist.

Das Geschäft geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) aus dem Jahr 2014 zurück.