(sda) Sollten Türken und Türkinnen, die in der Schweiz leben, ihren Pass verlieren, will die Schweiz ihre derzeitige Praxis für die Anerkennung von Staatenlosigkeit anwenden. Bedarf für weitere Vorkehrungen gegen Staatenlosigkeit sieht der Bundesrat nicht.

Die türkische Regierung erliess nach dem Putschversuch vom Juli 2016 ein Notstandsdekret, das den Entzug der Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten mit einer Warnfrist von drei Monaten erlaubt, wenn sich Verdächtige im Ausland aufhalten. Solche Ausbürgerungen wurden mehrfach angedroht und Namenslisten veröffentlicht.

Keine aktive Überprüfung

Ob sich Menschen in der Schweiz aufhalten, deren Namen auf Listen von angedrohten Entzügen der türkischen Staatsbürgerschaft stehen, werde nicht aktiv überprüft, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in der Fragestunde des Nationalrates. Die neuste Liste mit 99 Namen vom 10. September sei den Behörden bekannt.

Es sei derzeit nicht bekannt, ob Personen mit entzogenen Bürgerrecht dieses wieder erlangen können, sagte Sommaruga zur Frage von Cédric Wermuth (SP/AG). Wäre dies der Fall, würden diese Menschen nicht unter das Staatenlosen-Übereinkommen fallen.

Nationalrätin Nadine Masshardt (SP/BE) hatte sich schon im vergangenen Juni mit einer Interpellation beim Bundesrat erkundigt, was die Schweiz tue, um zu verhindern, dass Türken in der Schweiz, die in der Heimat ausgebürgert würden und nicht über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen, staatenlos werden.

Für das Verfahren zur Anerkennung von Staatenlosigkeit bestünden keine spezifischen Gesetzesbestimmungen, schreibt der Bundesrat in seiner ebenfalls am Montag veröffentlichten Antwort. Die heute angewendete Praxis reiche aus. Für Vorkehrungen angesichts von angedrohten Ausbürgerungen gebe es keinen Anlass.

Weitgehender Schutz

Die Schweiz biete Staatenlosen unter der heutigen Gesetzgebung weitgehenden Schutz, so der Bundesrat. Er sieht deshalb keinen Grund, Konventionen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit zu ratifizieren. In früheren Vorstössen zur Staatenlosigkeit hatte er angekündigt, einen Beitritt zu solchen Konventionen zu prüfen.

Staatenlose Minderjährige können gemäss Bürgerrechtsgesetz einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung stellen. Sollte der Bund eine entsprechende Regelung für staatenlose Erwachsene wünschen, müsste zuvor die Verfassung angepasst werden.