(sda) Kantone, deren Arbeitsmarkt besonderen Risiken ausgesetzt ist, sollen die flankierenden Massnahmen nicht temporär verstärken dürfen. Mehr Spielraum will der Nationalrat ihnen auch nicht bei der Festlegung kantonaler Mindestlöhne gewähren. Er hat am Montag zwei Motionen von Tessiner Politikern abgelehnt.

Marina Carobbio (SP/TI) begründet ihren Vorstoss damit, dass sich die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt in einigen Kantonen verschlechtert hätten. Sollte der Druck auf dem Arbeitsmarkt steigen, sollen Kantone deshalb die Möglichkeit erhalten, die flankierenden Massnahmen befristet zu verstärken.

Laut Carobbio verdienen 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen und -nehmer im Tessin weniger als 1460 Franken brutto. Diese Probleme bestünden nicht nur im Tessin. In Neuenburg und im Jura sehe es ähnlich aus. Der Rat sprach sich mit 119 zu 57 Stimmen gegen den Vorstoss aus.

Wirtschaftsminister Schneider-Ammann verwies darauf, dass die flankierenden Massnahmen auf Bundesebene laufend verbessert würden. Zudem hätten die Kantone einen Aktionsplan ausgearbeitet. Für Schneider-Ammann wäre eine erneute Anpassung der flankierenden Massnahmen eine unnötige Einschränkung der Autonomie der Kantone.

Nicht mehr Spielraum bei Mindestlohn

Keine Mehrheit fand im Nationalrat auch ein Postulat von Lorenzo Quadri (Lega/TI). Damit sollte der Bundesrat beauftragt werden, einen Bericht zum Handlungsspielraum der Kantone bei der Festlegung kantonaler Mindestlöhne zu erstellen.

In Neuenburg, Jura und Tessin seien in Abstimmungen kantonale Mindestlöhne beschlossen worden, sagte Quadri. Die textgetreue Umsetzung dieser Initiativen stosse jedoch auf Hindernisse, nicht zuletzt, weil das Bundesrecht enge Grenzen setze. Der Handlungsspielraum der Kantone müsse daher erweitert werden, fordert Quadri.

Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Die Kantone verfügten bereits über den nötigen Handlungsspielraum, erklärte Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Das System funktioniere, ein weiterer Bericht sei nicht notwendig.