(sda) Der Ständerat will differenziert vorgehen bei der Überwachung von religiösen Stiftungen, um Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei vorzubeugen. Er hat eine Motion aus dem Nationalrat zur Überprüfung und allfälligen Änderung an seine Rechtskommission zurückgeschickt.

Der Vorstoss von Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) fordert vom Bundesrat neben dem bereits obligatorischen Eintrag ins Handelsregister präzisere Kriterien für die Beaufsichtigung. Damit soll verhindert werden, dass religiöse Stiftungen sich an Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei beteiligen.

Josef Dittli (FDP/UR) verlangte eine Änderung des Motionstextes. Der Vorstoss greife stark in historisch gewachsene und traditionell begründete Strukturen ein, sagte er. Denn auch Einrichtungen wie etwa die Stiftung Kapelle Schwägalp oder die Stiftung Frauenkloster in Altdorf UR würden unter die geforderten Gesetzesänderungen fallen.

Dittli warf die Frage auf, ob nicht Ausnahmen geschaffen werden sollten für Stiftungen, die den anerkannten Landeskirchen angehörten. Sein Ordnungsantrag, die Angelegenheit zur Prüfung an die Rechtskommission zurückzugeben, wurde oppositionslos angenommen.

Der Vorstoss verlangt, die Kriterien für die Beaufsichtigung zu präzisieren, insbesondere den Stiftungszweck, die Vorschriften zur Unabhängigkeit, den Beizug einer Revisionsstelle und Transparenzvorschriften. Zudem muss die Pflicht, die Stiftung ins Handelsregister einzutragen, durchgesetzt werden. Der Bundesrat unterstützte die Motion.