(sda) Das Parlament soll den Finanzausgleich nicht nachjustieren können, wenn es alle vier Jahre über die Beiträge der ressourcenstarken Kantone und des Bundes befindet. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion deutlich abgelehnt.

Alle vier Jahre legt der Bundesrat einen Wirksamkeitsbericht über den Finanz- und Lastenausgleich vor. Dabei könnten die Räte zwar über die Beiträge befinden, aber keine Korrekturen am Finanzausgleichsgesetz anbringen, begründet Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) seinen Vorstoss.

In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat die Motion mit 97 zu 88 Stimmen angenommen. Auf wenig Unterstützung stiess die Forderung dagegen am Dienstag im Ständerat. Die Motion stelle die bewährte Funktionsweise des heutigen Systems in Frage, sagte Kommissionssprecherin Anita Fetz (SP/BS).

In Zukunft wäre es nicht mehr möglich, dass die Kantone als Hauptbetroffene ihre Position einbringen könnten, argumentierte die Mehrheit. Sie ist der Ansicht, dass Anpassungen beim Finanzausgleich aus einem Konsens der Kantone entstehen sollten.

Peter Hegglin (CVP/ZG) machte sich als einziger im Rat für die Motion stark. Es gehe um eine rein formelle Frage. Heute könne das Parlament beim Finanzausgleich seine Aufgaben nicht wahrnehmen, kritisierte er. Seine Argumente fanden kein Gehör. Der Ständerat lehnte die Motion mit 34 zu 6 Stimmen ab.

Auch vom Bundesrat kam keine Unterstützung. Der geforderte Automatismus für Anpassungen am Gesetz sei für die Verwaltung aufwendig und widerspräche dem üblichen Gesetzgebungsprozess, argumentiert er.

Finanzminister Ueli Maurer betonte, der Finanzausgleich sei ein sehr sensibler Bereich. Lösungen müssten im Dialog mit den Kantonen ausgearbeitet werden. Nicht förderlich sei, wenn das Parlament schon früh ein Mitspracherecht erhalte. Mit dem Entscheid des Ständerates ist der Vorstoss vom Tisch.